Nicht wenige Menschen kaufen sich einfach ein neues Carport und bauen dieses auf ihrem Grundstück auf, ohne sich vorher kundig zu machen, ob das überhaupt so einfach möglich ist. Denn es besteht die Möglichkeit, dass ein Carport nur dann errichtet werden darf, wenn die Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Baugenehmigung dafür erteilt hat. Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob für den Carportbau eine Baugenehmigung benötigt wird, kann nicht gegeben werden. Denn das Baurecht ist, wie viele andere Verwaltungsangelegenheiten auch, Ländersache. Was in Hessen erlaubt ist, kann in Bayern oder Sachsen also schon wieder ganz anders aussehen.
Wer ist der Ansprechpartner?
Um herauszubekommen, ob für die Errichtung eines Carports eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht, sollte man sich an das zuständige Bauamt wenden. Dort wird man nach der Adresse gefragt, wo der Carport gebaut werden soll. Die genaue Adresse ist wichtig, weil es eventuell einen Bebauungsplan gibt, der dann natürlich beachtet werden muss. In der Regel ist die Erteilung einer Baugenehmigung, so sind denn überhaupt nötig ist, aber kein Problem.
Die entsprechenden Unterlagen bereithalten
Um einen Bauantrag stellen zu können, muss der Antragssteller bestimmte Unterlagen beilegen. Einem Bauantrag muss der entsprechende Auszug aus der Flurkarte beigefügt sein. Hier ist darauf zu achten, dass dieser nicht älter als zwei Jahre sein darf. In manchem Fällen muss der Auszug sogar noch aktueller sein. Darüber hinaus sind natürlich auch die technischen Unterlagen, in denen der Carport beschrieben wird, abzugeben. Diese Unterlagen erhält man von Carporthändler. Viele Onlineshops für Carports bieten ihren Kunden übrigens einen besonderen Service. Sie erstellen den nötigen Bauantrag für ihre Kunden. Dieser muss dazu nur den Auszug aus der Flurkarte an den Händler schicken. Alles andere erledigt dann dieser und der Käufer erhält die unterschriftsreifen Antragsunterlagen nach wenigen Tagen zugeschickt.
Was passiert, wenn keine Baugenehmigung erteilt wird?
Gute Carporthändler sind an ihrem Service zu erkennen. So gibt es einige Shops, die die Bestellung über ein Carport kostenlos stornieren, sollte der Käufer wider Erwarten keine Baugenehmigung dafür erhalten. Dazu muss lediglich der Ablehnungsbescheid des Bauamts an den Händler geschickt werden. Gute Händler bieten diese und weitere Informationen auf ihrer Website. Beispielsweise wird hier alles erklärt, was beim Bauantrag zu beachten ist.